

Grundsätzlich
beinhalten die Leistungen der Pflege die Grundpflege (Körperpflege,
Ernährung und Mobilität) sowie die Hauswirtschaftliche Versorgung.
Die Rechtsgrundlagen der sozialen Pflegeversicherung sind im Sozialgesetzbuch
XI (SGB XI) geregelt. Entsprechend dieser gesetzlichen Regelung werden die
Pflegeleistungen bei festgestellter Pflegebedürftigkeit bis zum jeweiligen
Limit der einzelnen Pflegestufe, von Ihrer Pflegekasse getragen.
Selbstverständlich können Sie sich über die Limitbeträge der
Pflegeversicherung hinaus Pflegeleistungen "zukaufen". Sollte noch
keine Pflegestufe vorliegen, muss bei der Pflegekasse ein Antrag auf
Leistungen der Pflegeversicherung gestellt werden. Beauftragt von der
Pflegekasse, prüft dann der Medizinische Dienst die individuelle
Pflegebedürftigkeit vor Ort. Gern sind wir Ihnen bei der Antragstellung
behilflich.
Im Rahmen der Pflegeversicherung leisten wir selbstverständlich auch den für
Bezieher von Geldleistungen gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuch nach
SGB XI § 37 Abs. 3. Ebenso übernehmen wir auch Verhinderungspflegen (bei
Verhinderung der Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit o.a.)
Leistungen der Grundpflege sind u. a.:
Im Bereich der Körperpflege
- Waschen, Duschen, Baden, Mund- und Zahnpflege
- Kämmen, Rasieren
- Darm- und Blasenentleerung
Im Bereich der Ernährung
- Das mundgerechte Zubereiten der Nahrung
- Hilfestellung bei der Aufnahme der Nahrung
Im Bereich Mobilität
- Aufstehen und Zubettgehen
- An- und Auskleiden
- Gehen, Stehen, Treppensteigen

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Pflege
Pflege
(Grundpflege
und Hauswirtschaftliche
Versorgung)
Hauswirtschaftliche
Versorgung
Der Leistungskatalog der von unserer Einrichtung erbrachten hauswirtschaftlichen Dienste enthält u.a.:
- Hilfestellung bei den alltäglichen Verrichtungen im Haushalt
- Einkaufen
- Wäsche wechseln und waschen